EINREISE- UND

EINWANDERUNGSBESTIMMUNGEN

SÜDAFRIKA

 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

Einleitende Bemerkungen

A.      DAS BESUCHERVISUM
A.I     Verlängerung des Besuchervisums

A.II     Touristenvisum bis zu 3 Jahren

 

B.      BEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS

B.I     Studium und Praktikum in Südafrika

B.II     Unternehmer (Selbstständige) und Investoren

B.III    Angestellte

a.)      Allgemeine Arbeitsgenehmigung

b.)      Arbeitsgenehmigung innerhalb bestimmter Quoten

c.)      Arbeitsgenehmigung aufgrund außerordentlicher Fähigkeiten

d.)      Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines internationalen Konzerns

B.IV   Pensionäre und Rentner

B.V    Ehe- oder Lebenspartner von Südafrikanern oder Inhabern von Daueraufenthaltsgenehmigungen

B.VI    Weitere befristete Aufenthaltsgenehmigungen

 

C.       UNBEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS

C.I       Unternehmer (Selbstständige) und Investoren

C.II      Angestellte

a.)       Antragsteller mit einer Arbeitserlaubnis seit 5 Jahren

b.)       Antragsteller mit unbefristeten Arbeitsvertrag

c.)       Antragsteller mit außerordentlichen Faehigkeiten

C.III     Pensionäre und Rentner

C.IV     Ehe- oder Lebenspartner von Südafrikanern oder Inhabern von Daueraufenthaltsgenehmigungen

C.V      Familienangehörige

C.VI     Finanziell unabhängige Antragsteller

C.VII    Antragsteller hat Asylantenstatus

 

 

 

 

 

 

 

Das Serviceangebot

 

Einleitende Bemerkungen

 

In den vergangenen Jahren hat sich in Südafrika vieles verändert. Durch weitreichende politische Reformen, die von Präsident de Clerk eingeleitet wurden und 1989 zur Freilassung Nelson Mandelas führten, konnte durch die Übergangsverfassung von 1993 der Apartheid ein Ende gesetzt werden. 1994 fanden die ersten freien Wahlen in Südafrika statt und seitdem hat sich das Land zu einem der beliebtesten Urlaubsziele der Welt entwickelt. Vielen Urlaubern fällt die Abreise schwer, besonders im Anbetracht der landschaftlichen Schönheit und der klimatischen Verhältnisse.

Doch warum wieder abreisen?

Immer mehr Menschen entscheiden sich zu einem längerfristigen Aufenthalt oder sogar zur Immigration nach Südafrika. Während beispielsweise im Jahr 1999 noch 3669 Antragsteller den Status einer Daueraufenthaltsberechtigung zugesprochen bekamen waren es im Jahr 2002 schon 6545 Personen (Quelle: Statistics South Africa, 2003).

 

Dieser Trend kann jedoch noch nicht die Abwanderungszahlen südafrikanischer Staatsbürger ausgleichen, die obwohl abnehmend, im Jahr 2002 noch bei 8900 Personen lagen.

Problematisch für die südafrikanische Migrationspolitik ist hierbei vor allem, dass die Immigranten – im Gegensatz zu den Emigranten - überwiegend nicht mehr im Arbeitsmarkt aktiv sind (83,9% der Immigranten in 2002) und daher keinen Beitrag zur notwendigen Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur allgemeinen Förderung der Wirtschaft leisten (Quelle: Statistics South Africa, 2003).

 

Genau aus diesem Grund wurde der Gesetzgeber dazu gezwungen, restriktivere Einwanderungsbestimmungen zu erlassen, welche insbesondere den Zustrom qualifizierter Arbeitnehmer, Unternehmer und Personen mit einem ausreichenden Vermögen fördern soll.

 

Im folgenden werden wir einen Überblick über die Einreise- und Einwanderungsbestimmungen geben, die seit dem 8. April 2003 in Kraft getreten sind. Dieser Leitfaden kann eine qualifizierte Beratung unter Einbeziehung der individuellen Lebensumstände natürlich nicht ersetzen. Wir würden uns daher freuen, wenn wir Ihnen bei der Zukunftsplanung in Südafrika zur Seite stehen dürften. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns! (eMail: immigration@ritztrade.com )

 

 

Grundsätzlich gibt es drei Kategorien von Aufenthaltserlaubnissen:

 

A.   Besuchervisum fuer 3 Monate

B.   Befristete Aufenthaltserlaubnis für bis zu 3 Jahren

C.   Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Daueraufenthalt)

 

Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigungen ist mit der anzustrebenden Tätigkeit des Antragstellers unumgänglich verbunden.

 

A.   DAS BESUCHERVISUM

 

Ein dreimonatiges Besuchervisum für Personen aus “nicht-visapflichtigen Ländern”, wie z.B. Deutschland wird erteilt für folgende Kategorien:

Die Erteilung der Genehmigung erfolgt bei der Einreise nach Vorlage eines gültigen Rückflugtickets oder der Hinterlegung einer Kaution in Höhe von R 3.110. Es sind keine weiteren Unterlagen vom Besucher zu erbringen.

 

Bitte beachten Sie, daß sie mit dem Erhalt eines Besuchervisums nicht berechtigt sind eine Arbeit aufzunehmen.

 


A.I       VERLÄNGERUNG DES BESUCHERVISUMS

 

Für eine Verlängerung des Besuchervisum für weitere 3 Monate sind bei der Antragstellung 30 Tage vor Ablauf des ersten Visums folgende Unterlagen einzureichen:

 

1.   Antragsformular BI-1739

2.   Motivationsschreiben, welches die Begründung der Verlängerung beinhaltet

3.   Reisepaß, mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 30 Tagen nach Ablauf der Verlängerung

4.   Vermögensnachweise um zu beweisen, dass die Lebenshaltungskosten in Südafrika aus

      eigenen Quellen bestritten werden können, sind in folgender Form einzureichen:

5.   Gültiges Rückflugticket oder Hinterlegung einer Kaution in Höhe von R 3.110

6.   Bearbeitungsgebühr in Höhe von R425 pro Antragsteller (Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Gebühr befreit)

 

Bei Anträgen, die nach Ablauf der 30-Tage Frist gestellt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von R425 an. Außerdem muß ein Übergangsvisum beantragt werden, welches eine Gültigkeit von nur 30 Tagen hat. Die Begründung dieser Vorschrift liegt in der Bearbeitungsdauer der Antragstellungen, welche zur Zeit ca. 30 Tage beträgt.

Die Ausführungsbestimmungen machen nicht ganz deutlich, wie oft eine Verlängerung zulässig ist, nach unseren Erfahrungen wird eine 2-fache begründete Verlängerung jedoch problemlos erteilt.

 


A.II     TOURISTENVISUM bis zu 3 Jahren

 

Personen, die einen langfristigen touristischen Aufenthalt in Südafrika planen, können einen Antrag auf Erteilung eines Toristenvisums für bis zu 3 Jahren stellen. Folgende Unterlagen müssen in diesem Fall eingereicht werden:

 

1.    Antragsformular BI-1740

2.    Motivationsschreiben, welches die Begründung der Verlängerung beinhaltet (Plan der Reise)

3.    Reisepaß, mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 30 Tagen nach Ablauf der Verlängerung

4.    Der Nachweis über ein monatliches Mindesteinkommen in Höhe von R15.000 ist in folgender Form einzureichen:

5.    Gültiges Rückflugticket oder Hinterlegung einer Kaution in Höhe von R3.110

6.    Ein Visum, welches am Tag der Antragstellung Gültigkeit hat

7.    Je nach Erfordernis: Heiratsurkunde, Scheidungs- und Sterbeurkunde, Adoptionsunterlagen

8.    Polizeiliches Führungszeugnis

9.    Bearbeitungsgebühr in Höhe von R425 pro Antragsteller (Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Gebühr befreit)

 

Weitere nützliche Informationen:

B.        BEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS

 

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich begrenzt (max. 3 Jahre, Ausnahme: Rentner max. 4 Jahre) und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder in eine andere Genehmigung umgewandelt werden.

Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung ist die Einordnung des Antragstellers in eine der nachstehend aufgeführten Kategorien (B.I-B.VI).

 

Fuer alle diese Kategorien sind die folgenden Unterlagen zu erbringen:

 

1.    Antragsformular BI-1738

2.    Reisepass, mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 30 Tagen nach Ablauf der Verlängerung

3.    1 Passfoto

4.    Vermögensnachweise um zu belegen, dass die Lebenshaltungskosten in Südafrika aus eigenen Quellen bestritten werden können, sind in folgender Form einzureichen:

5.   Polizeiliches Führungszeugnis für Antragsteller ab 21 Jahren

6.   Bearbeitungsgebühr in Höhe von R425 pro Antragsteller (Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Gebühr befreit)

7.   Gültiges Rückflugticket oder Hinterlegung einer Kaution in Höhe von R 3.110

8.   Impfzeugnis, sofern erforderlich

9.   Geburtsurkunde

10.  Medizinisches Zertifikat

11.  Je nach Erfordernis: Heiratsurkunde, Scheidungs- und Sterbeurkunde, Adoptionsunterlagen,

       Einverständniserklärung des Ehepartners sollte nur ein Partner immigrieren

 

Weitere nützliche Informationen:


B.I       STUDIUM UND PRAKTIKUM IN SÜDAFRIKA

 

Eine Aufenthaltsgenehmigung für den gesamten Zeitraum des Studiums wird ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Unterlagen einreicht:

 

1.    Unterlagen gemäss Punkt B

2.    Studentenausweis

3.    Schreiben der Universität welches den Inhalt des Studiums detailliert beschreibt

       Alternativ:

       Praktikumsvertrag, welcher den Inhalt des Praktikums beschreibt

4.    Unterkunftsnachweis und Adressen von Freunden und Familie in Südafrika

5.    Bei minderjährigen Studenten/ Praktikanten wird ein Nachweis über die in Südafrika ansässige Person,

      die die Verantwortung für den Antragsteller übernimmt und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten gefordert.

6.    Verpflichtungserklärung des Antragstellers, dass bei einem nicht erfolgreichen Studienverlauf/

      Praktikumsverlauf eine Mitteilung an die Behörde gemacht wird

7.    Periodischer Nachweis über den erfolgreichen Verlauf des Studiums  (bei Praktikum nicht erforderlich)

 

Weitere nützliche Informationen:


B.II     UNTERNEHMER (SELBSTSTÄNDIGE) und INVESTOREN

 

Antragsteller, die beabsichtigen:

Zusätzlich muß mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein und von einem Wirtschaftsprüfer schriftlich bestaetigt werden:

 

1.    Nachweis über bisherige unternehmerische Erfolge und Erfahrungen

2.    Nachweis, dass das Unternehmen eine wirtschaftliche geographische Streuung erzielen wird

3.    Nachweis ueber die Einstellung von mindestens 5 südafrikanischen Staatsbürgern oder Inhabern

       von     Daueraufenthaltsgenehmigungen

4.    Nachweis, dass das Unternehmen in einem der folgenden Sektoren tätig sein wird:

       Informations- & Kommunikationstechnologie, Bekleidungs- und Textilindustrie, chemische und biotechnische Industrie,

       Agrarverarbeitungsindustrie, Metall- und Mineralverarbeitungsindustrie, Automobil- und Transportwesen,

       Tourismus- oder Kunstindustrie

5.   Nachweis potentieller Exportmöglichkeiten

6.   Nachweis, dass das Unternehmen einen Transfer von Technologien bedingt, die bisher noch nicht in Südafrika

      vorhanden waren

 

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt B

2.   Nachweis über zu transferierendes Vermögen aus dem Ausland

3.   Verpflichtungserklärung, dass das Unternehmen bei allen erforderlichen Behörden gemeldet wird

4.   Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über die erfüllten Kriterien (s.o.)

5.   Nachweis über Gründung des Unternehmens

6.   Lebenslauf des Antragstellers

7.   Businessplan, welcher detailliert Aufschluß über die Unternehmensziele, Expansionspläne und

      die Schaffung von Arbeitsplätzen gibt

 

Bei einer Investition in ein bestehendes Unternehmen:

8.   Gesellschaftervertrag und Details über die Partner

 

Weitere nützliche Informationen:


B.III    ANGESTELLTE

 

Der Bereich der Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer wird in verschiedene Kategorien unterteilt (a-d).

 

a.)        Allgemeine Arbeitsgenehmigung

 

Das südafrikanische Immigrationsrecht fordert für die Erteilung einer allgemeinen Arbeitsgenehmigung ein bereits vorhandenes Arbeitsangebot von einem inländischen Unternehmen und verschiedene Nachweise, die belegen, daß der Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die Stelle mit einem südafrikanischen Arbeitnehmer zu besetzen. Arbeitnehmer, die sich zunächst auf die Suche nach einem Arbeitsplatz machen möchten, können daher noch keine Arbeitsgenehmigung beantragen.

 

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt B

2.   Nachweis über die nationale Ausschreibung der Position (Anzeige beilegen)

3.   Unterzeichneter Arbeitsvertrag

4.   Nachweis, daß Mitbewerber erfolglos interviewt wurden

5.   Motivationsschreiben des Arbeitgebers (Arbeitsangebot)

6.   Bestätigung einer unabhängigen Stelle, die die Qualifikationen des Arbeitnehmers

      attestiert und den Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle herstellt

7.   Handelt es sich um eine Führungsposition, muß der Arbeitgeber begründen,

      warum die Stelle nicht durch die Beförderung eines internen Arbeitnehmers besetzt wurde

8.   Verpflichtungserklärung, daß der Arbeitnehmer, sofern erforderlich, bei den entsprechenden

      Institutionen angemeldet wird (z.B. Dachverband, Innungsvereinigungen)

 

Weitere nützliche Informationen:

b.)    Arbeitsgenehmigung innerhalb bestimmter Quoten

 

Das noch relativ neue Quoten-System ermöglicht für die folgenden Branchen eine bestimmte Anzahl von neuen Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitnehmer:

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.    Unterlagen gemäß Punkt B

2.    Arbeitsangebot

3.    Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, der die Qualifikationen des Arbeitnehmers attestiert und

       den Zusammenhang mit der  Arbeitsstelle herstellt. Außerdem muß dieser bestätigen, daß die Stelle

       existiert und das diese in eine der vorgeschriebenen Quoten einzuordnen ist.

4.    Des weiteren muß ein Wirtschaftsprüfer bescheinigen, daß der Vertrag mit dem ausländischen

       Arbeitnehmer nicht vorteilhafter gestaltet ist, als der mit einer vergleichbaren südafrikanischen Arbeitskraft.

5.    Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Trainingsgebühr in Höhe von 2% des monatlichen Gehaltes abgeführt wird.

 

Vorteil:

Nachteile:

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die vorgestellten Quoten auch tatsächlich ausgenutzt werden. Nach unserer Einschätzung wird jedoch der Aufwand, durch die geforderte wiederholte Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers und die zu zahlende Trainingsgebühr viele Antragsteller auf andere Kategorien ausweichen lassen.

 

c.)    Arbeitsgenehmigung aufgrund ausserordentlicher Fähigkeiten

 

Das südafrikanische Immigrationsgesetz ermöglicht Antragstellern mit außerordentlichen Fähigkeiten ebenfalls eine Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung in dieser Kategorie zu beantragen.

 

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt B

2.   Eine Bestätigung von einer ausländischen oder südafrikanischen Behörde oder von einer südafrikanischen

      Universität, welche die Fähigkeiten des Antragstellers bestätigt.

3.   Lebenslauf

4.   Arbeitszeugnisse

5.   Andere Nachweise der Fähigkeiten beispielsweise Veröffentlichungen, Dissertation etc.

 

d.)   Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines internationalen Konzerns

 

Ausländische Arbeitnehmer, die für max. 2 Jahre innerhalb Ihres Unternehmens in einer Zweigstelle in Südafrika arbeiten möchten, fallen in diese Kategorie.

 

Folgende Unterlagen muessen bei Antragstellung eingereicht werden:

1.   Unterlagen gemäß Punkt B

2.   Bestätigung der Konzernzentrale, dass der Arbeitnehmer an die Zweigstelle in Südafrika transferiert wird

3.   Bestätigung der Zweigstelle in Südafrika, dass der Transfer für max. 2 Jahre erfolgt

4.   Detaillierte Stellenbeschreibung

5.   Zertifikat eines Wirtschaftsprüfers, dass aufgrund der Stellenbeschreibung die Notwendigkeit besteht,

      den Antragsteller einzustellen

6.   Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers etwaige Rückführungskosten des Antragstellers zu übernehmen

7.   Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers, dass der Antragsteller die Voraussetzungen und Bestimmungen

      des Immigrationsgesetzes einhält

 


B.IV    PENSIONÄRE UND RENTNER

 

Die temporäre Aufenthaltserlaubnis für Rentner wird für bis zu 4 Jahre erteilt. Voraussetzung dafür ist, daß ein Einkommen nachgewiesen werden kann, welches entweder:

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.      Unterlagen gemäß Punkt B

2.      Vermögensnachweis der o.g. Voraussetzungen erfüllt

 

Weitere nützliche Informationen:


B.V      EHE– oder LEBENSPARTNER von Südafrikanern oder Inhabern von Daueraufenthaltsgenehmigungen

 

Als Ehe- oder Lebenspartner von südafrikanischen Staatsbürgern hat der Antragsteller einen Sonderstatus in Bezug auf die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung (siehe Punkt B IIIa).

So muss der zukünftige Arbeitgeber nicht den Nachweis erbringen, dass die Arbeitsstelle ausgeschrieben wurde und das erfolglose Interviews geführt wurden. Das heißt, zur Beantragung der Arbeitsgenehmigung reicht ein Arbeitsangebot und ein unterzeichneter Arbeitsvertrag aus.

 

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt B

2.   Je nach Erfordernis: Heiratsurkunde, Scheidungs- und Sterbeurkunde oder bei Lebenspartnerschaften:

§    Notarieller Vertrag, welcher die Lebenspartnerschaft bestätigt.

3.   Verpflichtungserklärung des südafrikanische Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten

      sowie des Antragstellers, daß diese sich gegenseitig finanziell unterstützten

4.   Reisepass bzw. Personalausweis des Lebens- bzw. Ehepartners

5.   Unterzeichneter Arbeitsvertrag

6.   Motivationsschreiben des Arbeitgebers (Arbeitsangebot)

 

Weitere nützliche Informationen:


B.VI    WEITERE BEFRISTETE AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN

Sollten Sie sich für die Bestimmungen einer dieser Kategorien interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!

 


C.        UNBEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS

 

Daueraufenthaltsgenehmigungen berechtigen zum zeitlich uneingeschränkten Aufenthalt in Südafrika. Mit dem Erhalt dieser Genehmigung werden Ihnen alle Rechte und Pflichten eines südafrikanischen Staatsbürgers auferlegt (ausgenommen ist das Wahlrecht).

 

Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung ist die Einordnung des Antragstellers in eine der nachfolgend aufgeführten Kategorien C.I - C.VII.

 

Für alle diese Kategorien sind die folgenden Unterlagen zu erbringen:

 

1.    Antragsformular BI-947

2.    Fragebogen zum Daueraufenthalt

3.    Reisepass, mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 30 Tagen nach Ablauf der Verlängerung

4.    2 Passphotos

5.    Vermögensnachweise um zu belegen, dass die Lebenshaltungskosten in Südafrika aus

       eigenen Quellen bestritten werden können, sind in folgender Form einzureichen:

6.    Polizeiliches Führungszeugnis für Antragsteller ab 23 Jahren

7.    Bearbeitungsgebühr in Höhe von R1.520 pro Familie

8.    Gültiges Rückflugticket oder Hinterlegung einer Kaution in Höhe von R3.110

9.    Impfzeugnis, sofern erforderlich

10.  Geburtsurkunde

11.  Medizinisches Zertifikat

12.  Radiologisches Zertifikat fuer Antragsteller ab 16 Jahren

13.  Je nach Erfordernis: Heiratsurkunde, notarieller Vertrag der Lebenspartnerschaft, Scheidungs- und Sterbeurkunde,

       Adoptionsunterlagen, Einverständniserklärung des Ehepartners (sollte nur ein Partner immigrieren)

 

Weitere nützliche Informationen:


C.I       UNTERNEHMER (SELBSTÄNDIGE) und INVESTOREN

 

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich von denen unter Punkt B.II erwähnten bis auf die “Basisunterlagen” (hier anstelle Punkt Bà Punkt C) nicht.

 

Das “business permit” wird für max. 24 Monate ausgestellt und wird danach um weitere 3 Jahre verlängert, wenn ein Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass die erforderliche Investition getätigt wurde und die übrigen Voraussetzungen noch bestehen. Nach Ablauf von insgesamt 5 Jahren muss diese Bestätigung ein letztes Mal erbracht werden.

 

Bei der Entscheidung, ob zunächst eine befristete oder gleich eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden sollte, empfehlen wir die zweite Variante, da die langfristigen gesetzlichen Änderungen noch nicht absehbar sind. Aber es läßt sich vermuten, daß der Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung vorteilhafter ist.

 


C.II     ANGESTELLTE

 

Aktive Arbeitnehmer können einen Antrag auf Daueraufenthalt in den folgenden Kategorien stellen (a-c).

 

a.) Antragsteller mit einer Arbeitserlaubnis seit 5 Jahren

 

Antragsteller, die seit 5 Jahren im Besitz einer

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt C

2.   Nachweis, dass das Arbeitsverhältnis über einen Zeitraum von 5 Jahren bestand

3.   Unbefristetes Arbeitsangebot des Arbeitgebers

4.   Nachweis, dass der Arbeitgeber den Antragsteller bei den entsprechenden Institutionen (bspw. Berufsverbänden)

      angemeldet hat, (vgl.B.III.a).

5.   Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, dass die Arbeitsstelle existiert und diese vom Antragsteller besetzt wird

      (Stellenbeschreibung beifügen).

6.   Des weiteren muss ein Wirtschaftsprüfer bescheinigen, dass der Vertrag mit dem ausländischen Arbeitnehmer

      nicht vorteilhafter ausgearbeitet ist, als der mit einer vergleichbaren südafrikanischen Arbeitskraft.

 

b.) Antragsteller mit unbefristeten Arbeitsvertrag

 

Ein Antragsteller, dem ein unbefristetes Arbeitsangebot gemacht wurde, kann ebenfalls einen Antrag auf Daueraufenthalt einreichen.

 

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt C

2.   Nachweis eines Wirtschaftsprüfers über die nationale Ausschreibung der Position (Anzeige beilegen)

      und der erfolglos geführten Interviews mit Mitbewerbern

3.   Des weiteren muss das Arbeitsamt bestätigen, dass der Vertrag mit dem ausländischen Arbeitnehmer nicht

      vorteilhafter ausgestaltet ist, als der mit einer vergleichbaren südafrikanischen Arbeitskraft

4.   Motivationsschreiben des Arbeitgebers (unbefristetes Arbeitsangebot)

 

c.) Antragsteller mit außerordentlichen Fähigkeiten

 

Ein Antragsteller, der über außerordentliche Fähigkeiten verfügt, kann direkt einen Antrag auf Daueraufenthalt einreichen.

 

Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt C

2.   Eine Bestätigung von einer ausländischen oder südafrikanischen Behörde oder von einer südafrikanischen

      Universität, welche die Fähigkeiten des Antragstellers bestätigt

3.   Lebenslauf

4.   Arbeitszeugnisse

5.   Andere Nachweise der Fähigkeiten beispielsweise Veröffentlichungen, Dissertation etc.

 


C.III    PENSIONÄRE und RENTNER

 

Die Erlaubnis auf Daueraufenthalt für Rentner und Pensionäre wird erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Antragsteller über ein monatliches Einkommen verfügt, welches entweder:

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.      Unterlagen gemäß Punkt C

2.      Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer, daß o.g. Voraussetzungen erfüllt werden

 

Weitere nützliche Informationen:


C.IV    EHE- oder LEBENSPARTNER von Südafrikanern oder Inhabern von Daueraufenthaltsgenehmigungen

 

Die Erfordernisse der Antragstellung in dieser Kategorie unterscheiden sich kaum von der Beantragung einer befristeten Aufenthalt- bzw. Arbeitsgenehmigung (vgl. Punkt B.V).

 

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt C

2.   Je nach Erfordernis: Heiratsurkunde, Scheidungs- und Sterbeurkunde oder bei Lebenspartnerschaften:

3.   Verpflichtungserklärung des südafrikanischen Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten sowie

      des Antragsstellers, daß diese sich gegenseitigfinanziell unterstützen

4.   Reisepass bzw. Personalausweis des Lebens- bzw. Ehepartners

 

Weitere nützliche Informationen:


C.V      FAMILIENANGEHÖRIGE

Familienangehörige des ersten Verwandtschaftsgrades (Kinder, Eltern, Ehepartner) können einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen, wenn die ansässigen Angehörigen eine Verpflichtungserklärung abgeben, daß sie den Angehörigen finanziell unterstützen.


C.VI    FINANZIELL UNABHÄNGIGE ANTRAGSTELLER

 

Für finanziell unabhängige Antragsteller ergibt sich die Möglichkeit eine Daueraufenthaltsberechtigung zu erhalten, wenn nachgewiesen werden kann, daß der Antragsteller über ein Vermögen von mindestens R20 Mio. verfügt.

 

Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung eingereicht werden:

 

1.   Unterlagen gemäß Punkt C

2.   Nachweis eines Wirtschaftsprüfers über das geforderte Mindestkapital in Höhe von R20 Mio.

3.   Bearbeitungsgebühr in Höhe von R100.000

     

Weitere nützliche Informationen:

 

Die Bearbeitungsgebühr erscheint im Rahmen der übrigen Möglichkeiten der Antragstellungen extrem hoch. Es sollte deshalb zunächst genau geprüft werden, ob der Antragsteller eventuell in eine andere Kategorie eingeordnet werden kann.

 


C.VII   ANTRAGSTELLER HAT ASYLANTENSTATUS

 

Sollten Sie sich für die Bestimmungen dieser Kategorien interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

 

Das  SERVICEANGEBOT

Sehr gern werden Sie von Ritztrade unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Lebensumstände und Wünsche in allen Fragen der Immigration beraten  . Sie können Ritztrade auch beauftragen, die oft sehr aufwendige Antragstellung und die Kommunikation mit der Einwanderungsbehörde und dem Konsulat für Sie zu erledigen.

 

Das Serviceangebot umfasst:

 

Ritztrade International Business Exchange CC

Reg.Nr.: 2001 043030 23

8 Hibiscus Street

Bellville 7530, Ridgeworth

Kapstadt - Südafrika